Verehrte Patientinnen und Patienten,
mit der Finanzreform für die gesetzliche Krankenversicherung zielt die Bundesregierung auf die Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027. Hiermit verbundene finanzielle Folgen für die ambulante Versorgung können zu Einschränkungen in allen Bereichen der ambulanten Versorgung führen.
Wir bitten um Ihr Verständnis


Verehrte Patientinnen und Patienten,
leider sind wir im niedergelassenen Versorgungsbereich budgetiert und bekommen nur eine begrenzte Anzahl Patienten, die wir behandeln, bezahlt. Evtl. können wir Ihnen deshalb keinen Termin anbieten.

Verehrte Patientinnen und Patienten,
leidenschaftlich bin ich Ihr Arzt, um Ihnen zu helfen und dabei insbesondere mit Ihnen über Ihre Krankheit zu sprechen, sie zu erklären und in Ihren Alltag einzubeziehen. Das benötigt Zeit, Ihre und meine – für zusätzliche Computerspiele fehlt uns beiden diese.
Ihre Krankenkasse ist durch den Gesetzgeber verpflichtet, Ihnen eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Wir Praxen sollen diese gemeinsam mit Ihnen „anlassbezogen“ befüllen.
Sowohl die technische Umsetzung, als auch der Umgang damit ist neu. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand fehlt uns beiden in unserem ganz persönlichen Kontakt.
Die ePA wird als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beworben. Sie hat aber mehrere gravierende Schwächen, die aus unserer Sicht einen Widerspruch notwendig machen, um die äußerst sensiblen persönlichen medizinischen Daten zu schützen.
Hier kommt der Widerspruch (opt-out) ins Spiel. Opt-out bedeutet, dass Sie Ihre Daten nicht in der ePA speichern lassen. Unser Generator hilft Ihnen dabei. Er ist einfach zu bedienen und erfordert nur wenige Schritte.
Der Widerspruch (opt-out) beeinträchtigt nicht Ihre medizinische Versorgung. Ihre Ärzte und Psychotherapeuten speichern weiterhin die notwendigen Informationen in ihren praxisinternen Akten, um Ihnen die bestmögliche Diagnose und Unterstützung zu bieten.
Im Link weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerspruch.
Ihr Praxisteam der Gefäßchirurgie und Venenmedizin Heidelberg.


Verehrte Patientinnen und Patienten,
wir bitten Sie besonders in der Erkältungszeit in der Praxis freiwillig eine Maske zu Tragen und auf Händeschütteln zu verzichten.
Eine Maskenpflicht besteht bei Erkältungssymptomen, wie Husten, Schnupfen oder Heiserkeit.
Ihr Praxisteam der Gefäßchirurgie und Venenmedizin Heidelberg.